Alles, was Recht ist...

  • „Ich bin mit meiner Beurteilung nicht zufrieden!“
  • „Habe ich einen Anspruch auf Beförderung?“
  • „Meine Beihilfe wurde falsch berechnet!“
  • „Mein Kollege hat den förderlichen Dienstposten bekommen, obwohl ich viel besser bin.“
  • „Darf der Dienstherr mich gegen meinen Willen versetzen?“
  • „Habe ich einen Anspruch auf Genehmigung meiner Nebentätigkeit?“

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem umfangreichen Repertoire an Fragen, mit denen sich Kolleginnen und Kollegen hilfesuchend an den VBB wenden. Häufig sorgt bereits eine intensive, fachkundige Rechtsberatung für Klarheit. Leider ist das Problem damit nicht immer gelöst und so sind bisweilen gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn unausweichlich.

Was ist zu tun, wenn einmal guter Rat teuer ist?

Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen schon heute das Angebot des kostenfreien Rechtsschutzes für Mitglieder des VBB.

Der Verbandsrechtsschutz deckt alle Fallgestaltungen ab, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren dienstlichen/beruflichen Tätigkeit des betroffenen Mitglieds stehen, zum Beispiel Beurteilungsfragen, Auswahlentscheidungen nach Dienstpostenausschreibungen, Fragen des Ruhegehaltes, Beihilfeansprüche et cetera.

Aber auch in Streitfällen aufgrund von Aktivitäten als Mitglied in einer Personal- oder Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie als Gleichstellungsbeauftragte oder bei Verrichtungen als Vertrauensperson der Schwerbehinderten bietet der Verband rechtlichen Beistand. Darüber hinaus sorgt der VBB für rechtlichen Beistand sowohl bei Straf- und Disziplinarverfahren als auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren, soweit ein beruflicher Bezug besteht. Dabei muss es nicht gleich „offiziell“ werden. Vielfach genügt schon eine ausführliche Erläuterung der Rechtslage oder eine juristisch fundierte Formulierungshilfe bei einer Widerspruchsbegründung. 

Können die Meinungsverschiedenheiten nicht durch Rechtsberatung beigelegt werden, kommen aber auch der Weg zu den Gerichten und damit der so genannte Verfahrensrechtsschutz in Betracht.

Sowohl bei der Rechtsberatung als auch beim Verfahrensrechtsschutz vertreten fachlich spezialisierte Juristinnen und Juristen der Dienstleistungszentren des Dachverbandes dbb aktiv die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Die Spezialisierung innerhalb des öffentlichen Dienstrechts gewährleistet eine versierte Rechtsberatung und Interessenwahrnehmung vor Gericht. Insbesondere Sonderthemen, die nur selten bei niedergelassenen Rechtsanwälten mit dem notwendigen aktuellen und fundierten Praxiswissen betreut werden können, sind bei den Justiziaren der Dienstleistungszentren in besten Händen.

Rechtsschutz: Digitaler, einfacher und mit wichtigen Neuerungen

Ab 2023 wird es Änderungen beim Rechtsschutz geben. Wir wollen digitaler werden, um Papier zu sparen und um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Des Weiteren gibt es einige weitere wichtige Informationen.

In Zukunft werden wir das Rechtsschutzschreiben nur noch digital als E-Mail an die Mitglieder und Bereiche/Landesverbände schicken.

Zudem gibt es einen Hinweis für geltende Termine bzw. Ablauffristen. In der Vergangenheit gab es hin und wieder Probleme mit der Wahrung der Fristen. Die Dienstleistungszentren haben aufgrund von zu kurzen Bearbeitungszeiten Rechtsschutzunterlagen zurückgewiesen.

Dies ist sehr ärgerlich für alle Antragsteller/innen und so kommen leider auch Kündigungen zustande.

Wichtig ist es zudem, dass Sie als Mitglieder ihre privaten E-Mail-Adressen angeben. Dienstliche werden von den Dienstleistungszentren nicht verwendet.

Zudem möchten wir Sie bitten, auf vollständige Unterlagen und vor allem auf die Unterschrift auf dem Rechtsschutzformular/der Datenschutzerklärung zu achten.

Noch ein wichtiger Hinweis: Es werden nur eingescannte Unterlagen in PDF entgegengenommen. Diese sind chronologisch zu ordnen. Handyfotos sind nicht gestattet, da diese meistens unscharf und unleserlich sind.

Dieser umfassende Rechtsschutz ist für Mitglieder des VBB vollkommen kostenfrei.

Anbei die Übersicht der angegeben Fristen seitens des dbb:

 Es gelten folgende späteste Termine für das Vorliegen der notwendigen Unterlagen:

• 2 Arbeitstage vor Fristablauf bei einem Widerspruch auf der Verwaltungsebene;

• 2 Arbeitstage vor Ablauf der Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage oder einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht;

• 4 Arbeitstage vor Fristablauf im Konkurrentenstreitverfahren;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei sonstigen Klagen;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei Ausschlussfristen;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen;

• 7 Arbeitstage vor einer Terminswahrnehmung.

Bitte beachten Sie, dass der VBB ebenfalls einige Zeit zur Bearbeitung benötigt.

Ich will mein Recht!
Der Antrag:

Rechtsschutz durch den VBB setzt einen entsprechenden Antrag des Mitgliedes voraus. Dabei gilt es, unbedingt Folgendes zu beachten:

Regel Nr. 1:
Schnell sein!

In rechtlichen Angelegenheiten sind meist wichtige Fristen zu beachten. Hier kann jede Verzögerung dazu führen, dass rechtliche Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Wird zum Beispiel ein offizielles Schreiben zu Hause zu lange auf „Wiedervorlage“ gelegt, geht damit wertvolle Zeit verloren. Mitunter kommt dann jede Hilfe zu spät und man hat möglicherweise – trotz berechtigter Ansprüche – das Nachsehen. Also nicht erst in den Urlaub fahren oder eine Kur antreten, sondern vorher handeln und sich mit dem Bereichs- beziehungsweise Landesvorstand des VBB in Verbindung setzen!

Regel Nr. 2:
Verwaltung ist schriftlich!

Der Rechtsschutzantrag muss schriftlich über den jeweiligen Bereichs- beziehungsweise Landesvorstand gestellt werden. Ansprechpartner sind die jeweiligen Bereichs- beziehungsweise Landesvorsitzenden selbst oder die dortigen Rechtsschutzbeauftragten (Adressen der Bereiche/Landesverbände, siehe Bereiche/Länder auf unserer Homepage).

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung (Regel Nr. 1!) sollten die Rechtsschutzanträge weder unmittelbar bei der Bundesleitung des VBB noch direkt bei einem Dienstleistungszentrum des dbb eingereicht werden. Da zunächst eine Stellungnahme des jeweiligen Bereichs- oder Landesvorstandes erforderlich ist, müsste der Antrag vor einer Weiterbearbeitung ohnehin dorthin zurückgeleitet werden. Dadurch können erhebliche zeitliche Verzögerungen eintreten und wertvolle Zeit zur Rechtsverfolgung verstreichen.

Regel Nr. 3:
Alles muss raus!

Ein umfassender Rechtsschutz ist nur dann möglich, wenn alle mit dem Streitfall im Zusammenhang stehenden Unterlagen (zum Beispiel Schriftverkehr zwischen den Streitparteien, Anträge, Bescheide et cetera) möglichst vollständig vorgelegt oder zumindest unverzüglich nachgereicht werden. 

Bitte beachten Sie, dass in beihilferechtlichen Angelegenheiten stets auch die mit dem Beihilfebescheid abgerechneten Unterlagen, wie Arztrechnungen, Rezepte etc. benötigt werden. Ohne diese Unterlagen können die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs im Einzelfall nicht überprüft werden. Diese Unterlagen sind daher stets mit vorzulegen. 

Also, soweit machbar: Alles schon dem Antrag beilegen und dem Bereichs- beziehungsweise Landesverband zuleiten.

Hier finden Sie alles Nötige: