Der Bundesvertretertag ist das oberste Organ des VBB. Er besteht aus den gewählten Vertretern der Bereiche und den Mitgliedern des Bundesvorstandes. Auf je angefangene 100 Mitglieder in den einzelnen Bereichen entfällt ein Vertreter. Darüber hinaus können weitere gewählte Vertreter als nichtstimmberechtigte Delegierte teilnehmen.
Der Bundesvertretertag ist alle fünf Jahre von der Bundesleitung mit einer Frist von mindestens vier Monaten unter Angabe von Zeit und Ort der Tagung einzuberufen. Anträge an den Bundesvertretertag sind drei Monate vor dem Bundesvertretertag der Bundesleitung über den Bereichsvorstand vorzulegen. Sie werden mit der Tagesordnung den gewählten Vertretern zugeleitet.