Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

