Gerade von Beamtinnen und Beamten wird erwartet, dass sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Umgekehrt dürfen sie aber auch erwarten, dass ihr Dienstherr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält. Doch die Besoldung des Bundes wurde immer noch nicht angepasst, obwohl Karlsruhe zuletzt im November 2025 deutliche Beschlüsse gefasst hat.
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