Der Einladung sind ca. 50 Kolleginnen und Kollegen gefolgt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden folgte dessen Tätigkeitsbericht, in dem er auf die Veranstaltungen und Aktivitäten im Berichtszeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung im September 2025 einging.
Besonders hob er die positive Mitgliederentwicklung der StOGr hervor. Und dies lag nicht nur an der Eingliederung der Mitglieder aus der nun aufgelösten benachbarten StOGr Neuburg, sondern auch eine Vielzahl an Neumitgliedern waren zu verzeichnen.
In einer Zeit, in der das Berufsbeamtentum und der öffentliche Dienst mehr und mehr in der Kritik steht, ein richtiger und logischer Schritt für die Beschäftigten, sich in einer solch erfahrenen Interessenvertretung, wie es der nun seit 70 Jahren bestehende VBB ist, zu organisieren. Auch wurde der Termin für die Weihnachtsfeier der Standortgruppe auf den 03.12.2026, 15:00 Uhr, ebenfalls in der Kantine der WTD 61, festgelegt.
Nachdem auch der in Stellvertretung der Schatzmeisterin der StOGr agierende Kollege Markus Averbeck über die Kassenlage und die durchgeführte Kassenprüfung vorgetragen hatte, folgten noch allgemeine Informationen durch den Vorsitzenden, der auch im Namen des Landesverbands Bayern sprach. So wurden die Festivitäten zum 70 jährigen Bestehens unseres Verbands, die Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des mittleren Dienstes in Form von erwarteten Höherdotierungen von DP in 2027, die im Februar 2026 in Kraft getretene neue Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und der Sachstand zum Alimentationsgesetz vorgetragen. Allgemeiner Unmut herrschte über die Tatsache, dass das Alimentationsgesetz noch immer auf sich warten lässt und somit auch die Übertragung des Tarifabschlusses aus 2025 und die notwendigen Anpassungen der Alimentation bezüglich des Abstandsgebots noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Ferner wurde kritisiert, dass die Personalführung unseres Ressorts sich bei der Anerkennung der Industriemeister- und Technikerabschlüsse vor 2020 im Hinblick auf die Umsetzung der BLV § 29 wieder einmal selbst im Wege steht. Obgleich bereits Ausschreibungen für entsprechende Dienstposten mit den entsprechenden Einschränkungen veröffentlicht werden, existieren noch keine Durchführungsbestimmungen, die im Übrigen h.E. beteiligungspflichtig wären und somit durch die Personalvertretungen noch Änderungen gefordert werden könnten.
Nach der Durchführung der Ehrungen der anwesenden Jubilare folgte ein gutes Abendessen und angeregte Gespräche im Kreise der Versammelten.



