Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden in den kommenden Tagen entsprechend Bescheid bekommen.
Nichts desto trotz freuen wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen, dass nach wie vor über § 27 Bundeslaufbahnverordnung die Möglichkeit des Laufbahnwechsels existiert und wir werden uns auch weiterhin für den Erhalt dieses „Leistungsaufstiegs“ starkmachen.

