dbb-Info Nr. 09

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben D6.30111/16#1 die Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 1. Januar 2026 bekannt gegeben.