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Gesetz beschlossen! Jetzt zählt, was die Politik daraus macht

Seit dem 1. August 2026 gilt erstmals der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Doch vorerst nicht für alle.

Zunächst profitieren Kinder, die in diesem Schuljahr in die erste Klasse eingeschult werden. Bis zum Schuljahr 2029/30 soll der Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder bis zur vierten Jahrgangsstufe ausgeweitet werden. 

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für Kinder, Familien und die Gleichstellung“, sagte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, am 1. August 2026 in Berlin. „Verlässliche Betreuungsangebote stärken die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“  

Mehr Informationen unter www.dbb.de