Auf ein Wort

Fort- und Weiterbildung

Wie wichtig eine kooperative und gemeinsame Verbandsarbeit ist, zeigt sich bei der aktuellen Situation zur Fort- und Weiterbildung der Brandschutzangehörigen in der Bundeswehr.

 

 

Aufgrund mehrerer Anfragen von Bundeswehrangehörigen, zu dem veröffentlichten Trainingskatalog, trafen sich die Bundesvorsitzende des VBB Imke v. Bornstaedt-Küpper und der Bundesvorsitzende des VdBwFw e.V. Thomas Schönberger in Bonn zu einem gemeinsamen Gesprächstermin.

Gemäß C-2042/4 besitzt der Bund eine eigene Regelungs- und Vollzugszuständigkeit im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, soweit Besonderheiten des Verteidigungsauftrages (Artikel 87a GG) einen bundeswehreigenen Brandschutz konkret erfordert. 
Dies ist immer der Fall, wenn es gilt, militärspezifische Gefahren im Bereich des Brandschutzes abzuwehren. Hauptamtliches Brandschutzpersonal ist in der Bundeswehr so fort- und weiterzubilden, dass es die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und fachlicher Vorgaben erfüllen kann.

Damit unsere Brandschutzangehörigen diesen Auftrag sicherstellen können, ist eine entsprechende Fort- und Weiterbildung zwingend erforderlich.
Auf dieser Grundlage wurde vom BMVg im August 2025 ein Trainingskatalog gebilligt und veröffentlicht, der entsprechende Trainings erforderlich macht. Zielsetzung ist es, dass die Brandschutzangehörigen schnellstmöglich die erforderliche Fort- und Weiterbildung erhalten, die diese für die Auftragserfüllung benötigen. Noch steht dies jedoch aus.

Gemeinsam wollen die beiden Verbände dieses Thema voranbringen und die Kolleginnen und Kollegen auf den Feuerwachen unterstützen.

Nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“