Der VBB hatte in seiner Stellungnahme zur Änderungsverordnung eine neue Zulage für das Personal der Bundeswehrfeuerwehren als Ausbilder an der Schule ABC-Abwehr und Gesetzliche Schutzaufgaben und an anderen Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte gefordert. Diese Forderung wurde nun umgesetzt!
In der vom Bundeskabinett beschlossenen 11. Änderungsverordnung zur Erschwerniszulagenverordnung wurde mit § 16 b – Zulage für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Bundeswehr die Forderung des VBB als neuer Tatbestand mit aufgenommen.

