Die Rechte der Personalvertretungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), das als Grundlage für die Informationssammlung dient, sind auch in der gegenwärtigen Situation grundsätzlich nicht eingeschränkt. Mehr zu den Hintergründen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der entsprechenden Seite auf dbb.de.

