dbb Info Nr. 18

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Dynamisierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 01.01.2027

das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben D6.30111/16#1 die Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zum 1. Januar 2027 bekannt gegeben.

Der dbb informiert: Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wurde die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige in der Bundesbeihilfe auf 23.608 Euro angehoben. Die jährliche Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts, der zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen ist. Die vollständige dbb-Info Nr. 18 stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Hier geht es zur dbb Info Nr. 18  BbhV Dynamisierung Einkommensgrenze 2027