Mit dem beigefügten Rundschreiben werden die Neuregelungen zur Übernahme von Auszubildenden des Bundes (TVAöD – Allgemeiner Teil) und Studierenden des Bundes in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD) im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis bzw. das Ausbildungs- und Studienverhältnis erläutert, die ab dem 1. August 2025 in Kraft treten. Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank des BMI.

