Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)
BundesgeschäftsstelleBaumschulallee 18 a53115 Bonn
Das Rundschreiben des BMI können Sie unter folgendem Link aufrufen.
Auswirkung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt