Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben D5.31001/1#17 vom 14. Juli 2026 hierzu die Durchführungshinweise bekannt gegeben.
Keine Auswirkung im Bereich der Bundeswehr – Dienstvereinbarung hat weiter Gültigkeit
Innerhalb der Bundeswehr ist auf Antrag des/der Beschäftigten die Einrichtung von Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte schon seit längerer Zeit möglich. Hierzu hatte der Hauptpersonalrat am 13. Oktober 2021 auf Grundlage des § 10 Absatz 6 TVöD Bund eine Dienstvereinbarung geschlossen. Dies wurde durch das Fachreferat für Arbeits- und Tarifrecht BMVg R II 2 per Erlass vom 11. August 2026 mitgeteilt. Der VBB hatte dazu bereits informiert. Hier geht es zu dem Artikel.
Die Dienstvereinbarung wurde als kollektivrechtliche Regelung auf betrieblicher Ebene geschlossen und fällt damit unter die Übergangsregelung des § 116 SGB IV. Derartige kollektivrechtliche Regelungen, die auf betrieblicher Ebene den Rahmen zur Einrichtung von Langzeitkonten festlegen, behalten somit für die Dauer ihrer Laufzeit bzw. bis zu ihrer Änderung Gültigkeit.
Für Wertguthaben, die auf der Grundlage dieser betrieblichen Regelung individuell vereinbart wurden bzw. werden, besteht somit weiterhin die Möglichkeit, die betreffenden Langzeitkonten als Zeitguthaben zu führen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass im BMVg und in seinem Geschäftsbereich die Langzeitkonten (Wertguthaben „in Zeit“), die auf Grundlage der DV vom 13. Oktober 2021 als Individualvereinbarung (Wertguthabenvereinbarung) geschlossen wurden bzw. werden, weiterhin vollumfänglich bestandsgeschützt sind.
Die bestehende Dienstvereinbarung sieht u. a. vor, dass das angesparte Wertguthaben in Zeit geführt wird. Dies hat den Vorteil, dass bei der Inanspruchnahme des Wertguthabens keine Nachteile aufgrund von Entgelterhöhungen entstehen können. Das bedeutet, werden im Laufe der Ansparphase die Stunden angespart, werden diese im vollen Umfang bei der Entnahmephase abgegolten.
Was gilt es zu beachten:
- Als Zeitguthaben können bis zu 1.400 Stunden angespart werden
- Das Langzeitkonto wird in der Beschäftigungsstelle geführt
- Das Zeitguthaben verfällt nicht
- Ein finanzieller Ausgleich ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht im Falle des Todes der/ des Beschäftigten oder ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- Für die Entnahmephase können einzelne Tage oder zusammenhängend bis zu 3 Monate formlos beantragt werden; Ausnahmen für längere Zeiten sind mit Begründung möglich
- Vor Beginn des Bezugs einer Altersrente ist eine größere Entnahmephase möglich, sofern keine dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen
- Auswahl von 4 Ansparmöglichkeiten (Kombination möglich, außer 1+4)
- Eine Ansparung bis zu 5 Stunden wöchentlich ist möglich
- Angeordnete Überstunden/Mehrarbeit bis zu 80 Stunden jährlich
- Ansparung von in Zeit umgewandelten Zeitzuschlägen (z. B. Zeitzuschläge durch Überstunden) sowie umgewandelten pauschalen Stundenentgelten für Rufbereitschaft bis zu 80 Stunden jährlich
- Ansparung von bis zu 40 Stunden aus dem Gleitzeitkonto zum Ende des Abrechnungszeitraums
Bei Fragen zu Langzeitkonten steht Ihnen der VBB gerne zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt auch Ihre personalbearbeitende Dienststelle.

