Die Bundeswehr ist seit Jahren und in der Zukunft immer mehr auf erfahrenes Personal angewiesen. Viele Tarifbeschäftigte haben Interesse, auch über das Rentenalter hinaus ihr Fachwissen weiter einzubringen und gleichzeitig ihre monatliche Rente aufzubessern. Mit den jüngsten gesetzlichen Änderungen wurden die Rahmenbedingungen dafür erheblich verbessert.
Das BAPersBw V 1.1 hat mit Verfügung vom 17.06.2026 hierzu wertvolle Hinweise bekannt gegeben. Was Tarifbeschäftigte zur Aktivrente wissen müssen, haben wir hier als wesentliche Punkte zusammengefasst:
Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze – aktuell mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Wer hingegen bereits vorher einen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente hat und diese beziehen möchte (etwa als langjährig Versicherter), muss diese Rente rechtzeitig beantragen; das Arbeitsverhältnis besteht ansonsten bis zur Regelaltersgrenze unverändert fort.
Steuerlicher Vorteil der Aktivrente
Besonders attraktiv ist die seit 2026 geltende steuerliche Förderung einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer demnach sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, profitiert von einem monatlichen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro. Das bedeutet: bis zu diesem Betrag bleibt das Arbeitsentgelt steuerfrei – unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird oder nicht.
So funktioniert die Weiterbeschäftigung
Besteht seitens der Dienststelle und der oder dem Beschäftigten Interesse an einer Weiterbeschäftigung, gibt es zwei Wege:
Während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses, also noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze, kann eine befristete Verlängerung des bestehenden Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus vereinbart werden.
Eine befristete Verlängerung kann innerhalb der jeweiligen Laufzeit ggf. auch mehrfach vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung ist zwingend vor der ansonsten automatisch eintretenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Regelaltersgrenze zu schließen.
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze – und unterbliebener Verlängerung nach Nummer 1. – muss grundsätzlich ein neuer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Die Weiterbeschäftigung im Rentenalter kann aber auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung und die steuerliche Behandlung des Einkommens haben. Der VBB empfiehlt daher, sich frühzeitig vor der Weiterbeschäftigung als Rentnerin oder Rentner bei den folgenden Institutionen zu informieren:
- Deutsche Rentenversicherung: Auswirkungen auf Rentenansprüche
- VBL: Betriebliche Altersversorgung
- Krankenkasse: Beiträge
- Finanzamt oder Steuerberater: ggfs. individuelle steuerliche Fragen
Die neuen Regelungen bieten Tarifbeschäftigten neue Perspektiven und dem Arbeitgeber Bundeswehr die Möglichkeit, wertvolles Erfahrungswissen zu erhalten. Der VBB wird diese Thematik aufmerksam begleiten und steht seinen Mitgliedern bei Fragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfügungsschreiben des BAPersBw V 1.1 vom 17.06.26 sowie der Tabelle mit einem Gesamtüberblick zur Aktivrente (auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger). Ergänzend haben wir das Formular zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit beigefügt.
Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern

