Folgende Instrumente stehen zur Personalgewinnung zur Verfügung:
a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe:
- Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung
- Berücksichtigung förderlicher Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs
- Einstellung im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Übertarifliche Stufenzuordnung für bestimmte Berufsgruppen
b) Zulagen:
- Personalgewinnungszulage
- Fachkräftezulage
Folgende Instrumente stehen zur Personalbindung zur Verfügung:
a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe
- Übertarifliche Stufenzuordnung für bestimmte Berufsgruppen
b) Zulagen
- Personalbindungszulage
- Fachkräftezulage
Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalgewinnung gezahlt werden?
Zur Deckung des Personalbedarfs kann besonders benötigten Beschäftigten die Zulage gezahlt werden. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezial-kenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.
Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalbindung gezahlt werden?
Zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten eine Zulage gezahlt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber glaubhaft gemacht wird. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezialkenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.
Die Fachkräftezulage zielt u.a. auf nachfolgende Bereiche und Entgeltgruppen ab:
- Beschäftigte in der Informationstechnik in der Entgeltgruppe 10-15
- Ingenieurinnen und Ingenieure in der Entgeltgruppe 10-15
- Beschäftigte im Pflegedienst in der Entgeltgruppe 9b – 12 und P7-P9
- Geprüfte Meisterinnen und Meister
- Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
Der Erfolg in der Gewinnung und Bindung qualifizierter Tarifbeschäftigter durch die dafür geschaffenen Zulagenmöglichkeiten ist von einem aktiven und abgestimmten Zusammenwirken aller beteiligten Stellen abhängig.
Das erfordert sowohl eine breite Informationslage bei allen Beteiligten, als auch einen engen kommunikativen Austausch zwischen den Tarifbeschäftigten, den unmittelbar Vorgesetzten, den personalkoordinierenden Stellen der Beschäftigungsdienststellen und den personalbearbeitenden Stellen.

