Die Anpassungen betreffen Leistungen der Ergotherapie sowie den beihilfefähigen Höchstbetrag für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie. Die jeweils geltenden Höchstbeträge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
dbb Info Nr 19
Angepasste beihilfefähige Höchstbeträge
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