dbb Info Nr 19

Angepasste beihilfefähige Höchstbeträge

Mit Rundschreiben vom 21. Juli 2026 hat das Bundesministerium des Innern eine Vorgriffsregelung zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen beschlossen.

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Die Anpassungen betreffen Leistungen der Ergotherapie sowie den beihilfefähigen Höchstbetrag für die Erweiterte Ambulante Physiotherapie. Die jeweils geltenden Höchstbeträge sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Gesundheitssicherung/ Beihilfe

Anlage zu Gesundheitssicherung/ Beihilfe