Änderung des GG: Parallel zum Aufbau der Streitkräfte entstand im Jahr 1956 eine eigenständige zivile Bundeswehrverwaltung.
Mit Artikel 87b Grundgesetz wurde sie verfassungsrechtlich fest verankert und war vor allem für Personalwesen und Sachbedarf verantwortlich.
Mit der neuen zivilen Bundeswehrverwaltung begann zugleich ein neues Kapitel für ihre Beschäftigten.
Sie brauchten eine starke Stimme, die ihre Interessen vertritt und ihre Anliegen in den Mittelpunkt rückt. So schlug 1956 auch die Geburtsstunde des VBB.
Seitdem begleitet der Verband die Entwicklung der Bundeswehrverwaltung und setzt sich für die Menschen ein, die in ihr arbeiten.
Im VBB ist seitdem viel passiert, hier sehen Sie eine kleine Auswahl an Bildern von 1956 bis heute.
Zudem Sehen Sie hier das: Grußwort des Bundesminister der Verteidigung zum 70-jährigen Verbandsjubiläum des VBB
Außerdem können Sie hier weitere Grußworte lesen: Grußworte - Broschüre



































































































